(eingeführt
durch die Notenbildungsverordnung vom 05.02.04, §9 Abs. 6)
Neben die schriftlichen
Klassenarbeiten treten ab dem Schuljahr 04/05 in den Klassenstufen 7-11 Formen
alternativer Leistungsmessung.
Dabei
muss unterschieden werden in:
I.
eine von einem Fachlehrer für die ganze Klasse
durchgeführte Leistungsbewertung (keine Pflicht, sondern in der Freiheit des
Fachlehrers): „Klassen-GFS“
·
diese Leistung kann keine vorgeschriebene schriftliche
Klassenarbeit ersetzen
à in den Hauptfächern
(künftig mindestens vier Klassenarbeiten) wird sie wie eine weitere
Klassenarbeit gewertet, z.B. kann die Arbeit an einem Projekt oder das Erstellen
eines Lesetagebuchs wie eine fünfte bzw. sechste Klassenarbeit gewertet werden.
à in den Nebenfächern (keine Mindestanzahl an
Klassenarbeiten) können die „Klassen-GFS“ auch alleine stehen. Statt z.B.
dreier schriftlicher Klassenarbeiten könnte man nun alternative
Leistungsmessungen treten lassen: z.B. eine Projektarbeit, ein Referat und eine
Hausarbeit (eine maximale Anzahl oder eine gewisse methodische Vielfalt ist
nicht festgelegt).
II.
eine individuelle Schülerleistung (Pflicht):
„Einzel-GFS“
·
jeder Schüler ist durch die Notenverordnung
verpflichtet, einmal pro Schuljahr in einem Fach seiner Wahl eine alternative
Leistung zu erbringen (ähnlich wie in der Kursstufe)
·
eine „Klassen-GFS“ (vom Fachlehrer für alle Schüler
einer Klasse durchgeführt) befreit einen Schüler nicht von der Pflicht zum
Erbringen einer individuellen Leistung
·
mehr als eine alternative Leistung pro Schuljahr und
Schüler ist nicht möglich
·
der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der
Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der
einzelnen Fachlehrer
·
an folgende Leistungsformen ist insbesondere
gedacht:
Referate, schriftliche
Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im
naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, mündliche Prüfungen oder andere
Präsentationen (Anm. d. Arbeitsgruppe: z.B. Wandzeitungen, Plakate,
Lesetagebücher, schauspielerische, tänzerische, musikalische Darbietungen,
computergestützte Präsentationen, Bilder, Skulpturen, Happenings, Schülerwettbewerbe
etc.)
Beschluss
der GLK vom 11.09.04 zu den
(nicht
zu verwechseln mit der unverbindlichen „Klassen-GFS“)
Begleitung und Überwachung durch
den Klassenlehrer:
Der Klassenlehrer trägt
Sorge dafür, dass jeder Schüler einer Klasse eine individuelle Leistung
erbringt. Planung und Durchführung der verbindlichen Schülerleistungen werden
von den beteiligten Fachlehrern in einer gesonderten Liste im Tagebuch dokumentiert.
Jeder Schüler muss bis Ende
Februar seine alternative Leistung entweder schon erbracht oder zumindest
ein Unterrichtsfach bzw. einen Termin in Absprache mit dem betroffenen
Fachlehrer gewählt haben.
Durchführung durch die Fachlehrer:
Alle Fachlehrkräfte beteiligen sich an der Durchführung der Leistungsmessungen. Durch die Richtwerte von ca. 5 Leistungen pro Klasse und (inkl. Kursstufe) von ca. 30 Leistungen pro Lehrkraft und Schuljahr (Teilzeitkräfte entsprechend weniger) sollen Häufungen bei einzelnen Fachlehrern vermieden und die Leistungsmessungen möglichst kollegial auf alle Lehrkräfte verteilt werden.
Um den Leistungsdurchgang frühzeitig in Gang zu bringen, stellt jeder Fachlehrer den Schülern einer Klasse bis zu den Herbstferien mindestens fünf Themen zur Auswahl. Die Schüler sind aufgefordert, sich frühzeitig um ein Thema zu bewerben bzw. dem Fachlehrer einen eigenen Themenvorschlag zu unterbreiten. Die Themen sollten curriculumsnah vereinbart werden.
Die Leistungen können im Team
erbracht werden, solange die individuellen Anteile erkennbar bleiben. Die Schüler
müssen mit einer Befragung zum Thema durch den Fachlehrer rechnen.
Versäumt
ein Schüler das Erbringen einer Leistung zum vereinbarten Termin, so wird dies
mit ungenügend im gewählten Fach bewertet. Dasselbe gilt, wenn trotz
der Sorge des Klassenlehrers bis zum Schuljahresende von einem Schüler keine
Leistung erbracht wird.
Form
und Umfang einer Leistung werden mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung
folgender (vorläufiger) Rahmenbedingungen abgesprochen:
|
|
Klassenstufe
7/8
|
Klassenstufe
9/10
|
Klassenstufe
11
|
|
Schriftliche
Hausarbeit |
Nicht möglich |
ca. 5-10 Seiten Literaturliste Deckblatt |
ca. 5-10 Seiten Literaturliste Deckblatt |
Referat
|
Min. 10 min |
Min. 10 min inkl. Handout (1 Seite) mit
Gliederung und Stichworten zum Thema |
Min. 10 min inkl. Handout (1 Seite) mit
Gliederung und Stichworten zum Thema |
|
mdl.
Prüfung |
Nicht
möglich |
Min. 10 min |
|
|
andere
Leistungen |
nach
Vereinbarung mit dem Fachlehrer |
||