Information zu den alternativen Schülerleistungen in den Klassenstufen 7-11 („GFS“)

(eingeführt durch die Notenbildungsverordnung vom 05.02.04, §9 Abs. 6)

 

 

Neben die schriftlichen Klassenarbeiten treten ab dem Schuljahr 04/05 in den Klassenstufen 7-11 Formen alternativer Leistungsmessung.

Dabei muss unterschieden werden in:

 

I.                    eine von einem Fachlehrer für die ganze Klasse durchgeführte Leistungsbewertung (keine Pflicht, sondern in der Freiheit des Fachlehrers): „Klassen-GFS“

 

·         diese Leistung kann keine vorgeschriebene schriftliche Klassenarbeit ersetzen

 

à in den Hauptfächern (künftig mindestens vier Klassenarbeiten) wird sie wie eine weitere Klassenarbeit gewertet, z.B. kann die Arbeit an einem Projekt oder das Erstellen eines Lesetagebuchs wie eine fünfte bzw. sechste Klassenarbeit gewertet werden.

 

à in den Nebenfächern (keine Mindestanzahl an Klassenarbeiten) können die „Klassen-GFS“ auch alleine stehen. Statt z.B. dreier schriftlicher Klassenarbeiten könnte man nun alternative Leistungsmessungen treten lassen: z.B. eine Projektarbeit, ein Referat und eine Hausarbeit (eine maximale Anzahl oder eine gewisse methodische Vielfalt ist nicht festgelegt).

 

II.                  eine individuelle Schülerleistung (Pflicht): „Einzel-GFS“

 

·         jeder Schüler ist durch die Notenverordnung verpflichtet, einmal pro Schuljahr in einem Fach seiner Wahl eine alternative Leistung zu erbringen (ähnlich wie in der Kursstufe)

·         eine „Klassen-GFS“ (vom Fachlehrer für alle Schüler einer Klasse durchgeführt) befreit einen Schüler nicht von der Pflicht zum Erbringen einer individuellen Leistung

·         mehr als eine alternative Leistung pro Schuljahr und Schüler ist nicht möglich

·         der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer

·         an folgende Leistungsformen ist insbesondere gedacht:

Referate, schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, mündliche Prüfungen oder andere Präsentationen (Anm. d. Arbeitsgruppe: z.B. Wandzeitungen, Plakate, Lesetagebücher, schauspielerische, tänzerische, musikalische Darbietungen, computergestützte Präsentationen, Bilder, Skulpturen, Happenings, Schülerwettbewerbe etc.)


 

 

Beschluss der GLK vom 11.09.04 zu den

pflichtmäßigen alternativen Schülerleistungen in den Klassenstufen 7-11 („Einzel-GFS“)

(nicht zu verwechseln mit der unverbindlichen „Klassen-GFS“)

 

 

Begleitung und Überwachung durch den Klassenlehrer:

Der Klassenlehrer trägt Sorge dafür, dass jeder Schüler einer Klasse eine individuelle Leistung erbringt. Planung und Durchführung der verbindlichen Schülerleistungen werden von den beteiligten Fachlehrern in einer gesonderten Liste im Tagebuch dokumentiert.

Jeder Schüler muss bis Ende Februar seine alternative Leistung entweder schon erbracht oder zumindest ein Unterrichtsfach bzw. einen Termin in Absprache mit dem betroffenen Fachlehrer gewählt haben.

 

Durchführung durch die Fachlehrer:

Alle Fachlehrkräfte beteiligen sich an der Durchführung der Leistungsmessungen. Durch die Richtwerte von ca. 5 Leistungen pro Klasse und (inkl. Kursstufe) von ca. 30 Leistungen pro Lehrkraft und Schuljahr (Teilzeitkräfte entsprechend weniger) sollen Häufungen bei einzelnen Fachlehrern vermieden und die Leistungsmessungen möglichst kollegial auf alle Lehrkräfte verteilt werden.

Um den Leistungsdurchgang frühzeitig in Gang zu bringen, stellt jeder Fachlehrer den Schülern einer Klasse bis zu den Herbstferien mindestens fünf Themen zur Auswahl. Die Schüler sind aufgefordert, sich frühzeitig um ein Thema zu bewerben bzw. dem Fachlehrer einen eigenen Themenvorschlag zu unterbreiten. Die Themen sollten curriculumsnah vereinbart werden.

 

Formale Bedingungen:

Die Leistungen können im Team erbracht werden, solange die individuellen Anteile erkennbar bleiben. Die Schüler müssen mit einer Befragung zum Thema durch den Fachlehrer rechnen.

Versäumt ein Schüler das Erbringen einer Leistung zum vereinbarten Termin, so wird dies mit ungenügend im gewählten Fach bewertet. Dasselbe gilt, wenn trotz der Sorge des Klassenlehrers bis zum Schuljahresende von einem Schüler keine Leistung erbracht wird.

Form und Umfang einer Leistung werden mit dem Fachlehrer unter Berücksichtigung folgender (vorläufiger) Rahmenbedingungen abgesprochen:

 

 

Klassenstufe 7/8

Klassenstufe 9/10

Klassenstufe 11

 

Schriftliche Hausarbeit

 

 

Nicht möglich

 

ca. 5-10 Seiten

Literaturliste

Deckblatt

 

 

ca. 5-10 Seiten

Literaturliste

Deckblatt

 

Referat

 

Min. 10 min

 

Min. 10 min

inkl. Handout (1 Seite) mit Gliederung und Stichworten zum Thema

 

 

Min. 10 min

inkl. Handout (1 Seite) mit Gliederung und Stichworten zum Thema

 

mdl. Prüfung

 

Nicht möglich

 

 

Min. 10 min

 

andere Leistungen

 

 

nach Vereinbarung mit dem Fachlehrer